PROOF vom TÜV Rheinland

Die Grundlage zur Vergabe des Prüfzeichens ist die Erfüllung der Anforderungen des TÜV Rheinland Proof Kriterienkataloges. Dieser Katalog geht über die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen der EG-Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG hinaus. Weiterhin werden bei der Prüfung Mindestanforderungen an Funktionalität und Verarbeitungsqualität berücksichtigt. Zudem prüft der TÜV durch regelmäßige Marktüberwachung, ob die Berechtigung zur Führung des Prüfzeichens bei den zertifizierten Produkten weiterhin gegeben ist. Die Auszeichnung eines Produktes mit dem TÜV Rheinland Proof-Zeichen bedeutet: Nach dem heutigen Stand der Erkenntnis sind keine Risiken für die Gesundheit zu befürchten.
       

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